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Die zuständige Stelle setzt im Benehmen mit dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Prüfungstermine und den Prüfungsort fest. Die Termine sollen auf den Ablauf der Bildungsangebote im Saarland zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung abgestimmt sein.
Die zuständige Stelle gibt die Termine einschließlich der Anmeldefrist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt.