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Die Saarländische Verwaltungsschule bestimmt im Benehmen mit dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein.
Die Saarländische Verwaltungsschule gibt diese Termine einschließlich der Anmeldefristen mindestens drei Monate vorher schriftlich bekannt. Die Ausbilder oder Ausbilderinnen haben die Auszubildenden hiervon unverzüglich zu unterrichten.