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Über die Zulassung zur Lehrgangsprüfung entscheidet die Prüfungsbehörde. Sie teilt der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber die Zulassungsentscheidung spätestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn schriftlich oder elektronisch mit. Mit der Zulassung sollen die Prüfungstermine und die Prüfungsorte sowie die zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel mitgeteilt werden.
Hält die Prüfungsbehörde die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber schriftlich von der Prüfungsbehörde mitzuteilen.
Die Entscheidung über die Zulassung ist der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber von der zuständigen Stelle rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor…
Die Prüfungsbehörde gibt dem Prüfling die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung spätestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung bekannt. Diese…
Die Entscheidung über die Zulassung ist den Prüfungsbewerberinnen und -bewerbern spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die…
Die Entscheidung über die Zulassung ist den Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerbern schriftlich oder elektronisch unter Nennung der Prüfungstermine für die…
Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist dem Bewerber rechtzeitig vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bekanntzugeben.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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