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Über den Verlauf jeder Lehrgangsprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die zur Prüfungsakte zu nehmen ist.
In der Niederschrift über die schriftliche Prüfung ist insbesondere zu dokumentieren, ob die Prüfungsarbeiten ordnungsgemäß unter Aufsicht angefertigt und unter Einhaltung der festgesetzten Bearbeitungszeit abgegeben worden sind. Zudem ist die Anzahl der abgegebenen Prüfungsarbeiten und, sofern nicht elektronisch angefertigt, zu jeder Prüfungsnummer die Anzahl der abgegebenen Blätter zu erfassen.
Die Niederschrift über die schriftliche Lehrgangsprüfung ist von der Aufsicht, die Niederschriften über die mündliche und die praktische Lehrgangsprüfung sind vom Prüfungsausschuss beziehungsweise von den jeweiligen durchführenden Prüfungsunterausschüssen und gegebenenfalls den Ersatzpersonen nach § 10 Absatz 3 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3 zu unterzeichnen.
das Ergebnis der schriftlichen Lehrgangsprüfung mit 30 Prozent,
Der Ablauf der schriftlichen, der praktischen sowie der mündlichen Prüfung und die Namen der Aufsichtführenden sind in einer Prüfungsniederschrift aufzunehmen.…
Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die über alle für die Beurteilung der Prüfungsleistungen wesentlichen Vorkommnisse Aufschluss…
die Bezeichnung der Lehrgangsprüfung,
Über den Verlauf der Prüfung und die Feststellung der Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.