Art. 1 Nr. 9 Buchst. a SN-21311Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
Absatz 1 wird durch folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die zweite…
§ 12 Abs. 1 SächsAPOPolSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 im Schwerpunkt…
§ 38 SächsAPOPolSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
Für Beamtinnen und Beamte, die den Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Laufbahnbefähigung der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 oder der ersten…
§ 4 Abs. 1 SPolLVOVerordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes (SPolLVO) Vom 27. September 2011*
Die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes und die Referendarinnen und Referendare des höheren Polizeivollzugsdienstes…
Art. 1 Abs. 1 SN-21627Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
Für Beamtinnen und Beamte, die den Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Laufbahnbefähigung der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung…