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Die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur führt ein Amtssiegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen. An der Geschäftsstelle kann ein Amtsschild mit diesem Wappen sowie ein Schriftschild mit der Aufschrift „Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin“ oder „Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur“ und dem Namen ohne Beifügung sonstiger Zusätze angebracht werden.
Das Amtssiegel, das Amtsschild sowie das Schriftschild sind durch die obere Vermessungsbehörde auf Rechnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs zu beschaffen.
Die obere Vermessungsbehörde zieht nach Erlöschen des Amtes einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs das Amtssiegel ein.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben ihr Amt persönlich auszuüben sowie ihre Aufgaben und Pflichten in angemessener Zeit,…
„(1) Die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur führt ein Amtssiegel mit dem Wappen des Freistaates…
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure führen das kleine Landessiegel als Farbdruckstempel. Sie sind berechtigt, das Landeswappen neben…
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben ihr Amt persönlich auszuüben sowie ihre Aufgaben und Pflichten in angemessener Zeit,…
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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