§ 60 SPolGSaarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
1Polizeiverordnungen werden im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport von den zuständigen Ministerien innerhalb ihres Geschäftsbereichs oder den…
§ 7 Abs. 4 SächsPBGBesondere sachliche Zuständigkeit
Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für den Erlass von Polizeiverordnungen.
§ 5 Abs. 2 SächsPBGÖrtliche Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist die Polizeibehörde, in deren Dienstbezirk eine polizeibehördliche Aufgabe wahrzunehmen ist. Das fachlich zuständige Staatsministerium kann…
Art. 2 Abs. 6 SN-20980Gesetz zur Änderung versammlungs- und polizeirechtlicher Vorschriften
Für den Vollzug der Anordnungen gemäß Absatz 2 ist der Polizeivollzugsdienst sachlich zuständig.“
Art. 45 SächsVwModGSächsisches Verwaltungsmodernisierungsgesetz
„3. die zuständigen Staatsministerien und die höheren Verwaltungsbehörden über die Polizeidirektionen.“