§ 38 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.
§ 43 Abs. 1 Nr. 3 SächsPersVWVODurchführung der Wahl nach Bezirken
Bekanntmachungen des Hauptwahlvorstands an die übrigen örtlichen Wahlvorstände im Bereich der Behörde der Mittelstufe weiterzuleiten.
§ 41 Abs. 4 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Sobald die Namen der als Mitglieder des Bezirkspersonalrates gewählten Bewerber feststehen, teilt sie der Bezirkswahlvorstand den örtlichen Wahlvorständen mit.…
§ 37 Abs. 2 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Der örtliche Wahlvorstand gibt das Wahlausschreiben in der Dienststelle an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen durch…
§ 35 Abs. 4 WO-LPVG NRWWahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
Sobald die Namen der als Mitglieder des Bezirkspersonalrats gewählten Bewerber feststehen, teilt der Bezirkswahlvorstand ihre Namen den örtlichen Wahlvorständen…