§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
zuständige Behörde für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 1 Satz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale…
§ 1 Abs. 3 SGB11zBetrAngV SL 2017Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch Vom 28. März 2017
Die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erfolgt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie dem Verband der…
§ 24 Abs. 3 SächsPflUVOÜbergangsvorschriften
Eine Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gilt bis zum 30. September 2023 fort, wenn
§ 11 Abs. 2 AnFöVO NRWVerordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen
Die jeweils für die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe zuständige Pflegekasse kann über Absatz 1 hinaus Angebote anerkennen, wenn hierfür sachliche Gründe…
§ 45a Abs. 1 SGB 11Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu…