Gesetze
Gesetz wird geladen …
Leistungen der Nachbarschaftshilfe im Sinne von § 5 Nummer 5 gelten bis zur Höhe der Inanspruchnahme des monatlichen Entlastungsbetrags gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch als nach dieser Verordnung anerkannt, wenn die Einzelperson
die Unterstützung ehrenamtlich übernimmt,
mit der anspruchsberechtigten Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist und nicht als Pflegeperson angegeben oder angezeigt wurde,
mit der anspruchsberechtigten Person nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und
eine geeignete Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses nach § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachweist oder bestätigt, dass sie das von den Servicestellen nach § 20 zur Verfügung gestellte Informationsangebot zur Nachbarschaftshilfe kennt.
Einzelpersonen nach Satz 1 weisen gegenüber der anspruchsberechtigten Person die Erfüllung der Voraussetzung nach Satz 1 Nummer 4 zum Zwecke der Vorlage bei der zuständigen Pflegekasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 45b Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nach. Zur Überprüfung ihrer Angaben erteilen sie gegenüber der Pflegekasse ihre Einwilligung zum Datenabgleich mit anderen Pflegekassen.
Die jeweils für die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe zuständige Pflegekasse kann über Absatz 1 hinaus Angebote anerkennen, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Das für die Soziale Pflegeversicherung zuständige Ministerium ist berechtigt, bei den Pflegekassen Auskünfte zur Anzahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Nachbarschaftshilfe einzuholen.
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Einzelkräfte im Sinne von § 5 Nummer 4, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sowie Angebote der…
Die Einzelkraft weist gegenüber der anspruchsberechtigten Person die Erfüllung der Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 und 3 zum Zwecke der Vorlage bei der…
pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie
Einzelbetreuung, wenn sich die Betreuung an eine pflegebedürftige Person, höchstens zeitgleich an zwei pflegebedürftige Personen richtet.
Aufwendungen für eine Versorgung der pflegebedürftigen Person sind auch in den Fällen nach § 42b Absatz 1 und 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch…
pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 1 entsprechend § 45h Absatz 3 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.