Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Inhalt und Umfang der Beratung, Betreuung und technischen Hilfe und die Kostenbeiträge für die fachliche Aus- und Fortbildung sowie die Betreuung der Privatwaldbesitzer (Privatwaldverordnung – PWaldVO) vom 14. November 1996 (SächsGVBl. S. 496), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 398), wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „13 DM“ durch die Angabe „6,65 EUR“ ersetzt.
In Absatz 2 wird die Angabe „2 DM“ durch die Angabe „1,02 EUR“ und die Angabe „0,50 DM“ durch die Angabe „0,26 EUR“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „25 DM“ durch die Angabe „12,78 EUR“ ersetzt.
Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Besitzgrößenklassen | Nutzungsbeitrag | Flächenbeitrag Besitzgrößenklassen | Nutzungsbeitrag | Flächenbeitrag Holz- und Nichtholzbodenfläche je Forstbetrieb Angabe in Hektar | Angabe in EUR je Erntefestmeter Derbholz ohne Rinde | Angabe in EUR je Hektar bis 1 | 2,56 | ohne über 1 bis 4 | 2,56 | 5,11 über 4 bis 10 | 2,56 | 7,67 über 10 bis 20 | 2,56 | 10,23 über 20 bis 50 | 2,56 | 12,78 über 50 bis 100 | 2,56 | 15,34 über 100 bis 200 | 2,56 | 20,45 über 200 | 2,56 | 27,10“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.