Art. 20a Nr. 1 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Dienstaufsicht über das Landeskriminalamt, das Präsidium der Bereitschaftspolizei, das Polizeiverwaltungsamt und die…
§ 82 Abs. 4 SPolGSaarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
1Das Ministerium für Inneres und Sport ist oberste Dienstbehörde der Vollzugspolizei. 2Es kann Aufgaben der Polizeivollzugsbehörden vorübergehend übernehmen,…
Art. 20 Nr. 3 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In § 64 Abs. 1 Nr. 2 werden die Wörter „die oberen Verwaltungsbehörden als Landespolizeibehörden“ durch die Wörter „die obere Verwaltungsbehörde als…
Art. 1 Abs. 8 Satz 2 Nr. 7 SN-12623Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes
ein Vertreter der übrigen, dem Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordneten Polizeidienststellen,
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 SächsVwOrgGSächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
das Polizeipräsidium für Service und IT,