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Die Tätigkeit als Mitglied der Vertreterversammlung und des Vorstands sowie die Tätigkeit als Präsidentin oder Präsident wird ehrenamtlich ausgeübt. Gleiches gilt für die Tätigkeit als Mitglied eines Ausschusses des Versorgungswerks. Es wird eine angemessene Entschädigung für den mit der Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenerstattung gewährt.
die Vertreterversammlung;
Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstands üben ihr Amt ehrenamtlich aus. In der Satzung können Regelungen über Kostenerstattungen und…
die Vertreterversammlung.
Organe des Versorgungswerks sind Die Mitglieder des Vorstands und der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.
die Vertreterversammlung,
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.