Gesetz Nr. 1481 zur Errichtung des Versorgungswerks der Steuerberater/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland (StB/WPVG) Vom 26. September 2001
§ 3 StB/WPVG
Organe des Versorgungswerks sind Die Mitglieder des Vorstands und der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig.
1.
die Vertreterversammlung,
2.
der Vorstand,
3.
der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin.
§ 3 StB/WPVG
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