§ 1 Abs. 4 4. RBGGesetz Nr. 1327 Viertes Rechtsbereinigungsgesetz (4. RBG) Vom 26. Januar 1994
Ebenso treten die in der Anlage von der Weitergeltung ausgenommenen Teile der dort verzeichneten Rechtsvorschriften außer Kraft. Ausgenommen von der Aufhebung…
§ 2 2. SächsRBGZweites Sächsisches Rechtsbereinigungsgesetz
Rechtsverhältnisse, die auf der Grundlage der nach § 1 aufgehobenen Rechtsvorschriften entstanden sind, bleiben unberührt. Das bisherige Recht bleibt insoweit…
§ 4 SächsRBGBestehende Rechtsverhältnisse
Rechtsverhältnisse, die auf der Grundlage des nach §§ 1 und 2 aufgehobenen Rechts entstanden sind, bleiben unberührt. Das bisherige Recht bleibt insoweit…