§ 69 Abs. 3 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Das Präsidium des Gerichts, bei dem das Richterdienstgericht errichtet ist, regelt vor jedem Geschäftsjahr die Reihenfolge, in der die nicht ständigen Beisitzer…
§ 48 Abs. 3 SächsRiGBesetzung der Dienstgerichte<b></b>
Das Präsidium bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres die Reihenfolge, in welcher die Beisitzenden zu den Sitzungen heranzuziehen sind. Sind im Einzelfalle alle…
§ 13 Abs. 1 AGVwGOGesetz Nr. 719 - Saarländisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) Vom 5. Juli 1960
1Der Vorsitzende des Rechtsausschusses bestimmt vor Beginn des Kalenderjahres die Reihenfolge, in der die Beisitzer zu den Sitzungen herangezogen werden.…
§ 74 Abs. 2 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Präsidium (§ 69 Absatz 4 Satz 1) regelt vor jedem Geschäftsjahr die Reihenfolge, in der die nichtständigen Beisitzerinnen und Beisitzer herangezogen werden.…
§ 97 Abs. 2 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Präsidium (§ 69 Absatz 4 Satz 1) regelt vor jedem Geschäftsjahr die Reihenfolge, in der die nichtständigen Beisitzerinnen und Beisitzer herangezogen werden.