§ 22 SpielbG NRWGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen
Den einzelnen bei der Spielbank beschäftigten Personen ist die Annahme von Geschenken oder ähnlichen Zuwendungen, die ihnen mit Rücksicht auf ihre Tätigkeit…
§ 16 Abs. 1 SpielbG-SaarSaarländisches Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) Vom 20. Juni 2012*
Den bei einer Spielbank beschäftigten Personen ist die Annahme von Geschenken oder ähnlichen Zuwendungen, die ihnen mit Rücksicht auf ihre berufliche Tätigkeit…
§ 21 Abs. 1 Nr. 9 SpielbG-SaarSaarländisches Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) Vom 20. Juni 2012*
entgegen § 16 Absatz 1 Geschenke oder ähnliche Zuwendungen, die mit Rücksicht auf die berufliche Tätigkeit gemacht werden, insbesondere Trinkgelder, annimmt.
§ 6 Abs. 3 SN-19073Glücksspielstaatsvertrag 2021
Das leitende Personal von Veranstaltern von öffentlichen Glücksspielen darf nicht in Abhängigkeit vom Umsatz vergütet werden. Das in Spielstätten beschäftigte…
§ 9 Abs. 7 SpielbG NRWGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen
Bedienstete der Spielbank und Bedienstete der Wirtschaftsbetriebe der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers in den jeweiligen Spielbanken dürfen…