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Die Sparkassen sollen als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe vorrangig Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen und Einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe anbieten (Verbundprinzip).
Die Zusammenarbeit mit anderen Geschäftspartnern darf das Verbundprinzip nicht beeinträchtigen.
Verträge zur Vermögensverwaltung sowie zur eigenen Anlage in der Form von Spezialfonds sollen bei Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe abgeschlossen werden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.