Art. 18 SN-12363Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3, § 32 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der…
Art. 8 Nr. 2 Buchst. b SN-9824Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
In Absatz 3 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b SN-18667Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
In Absatz 3 werden die Wörter „das Staatsministerium des Innern“ durch die Wörter „die oberste Bauaufsichtsbehörde“ ersetzt.
Art. 10 Nr. 4 Buchst. b SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „beim Regierungspräsidium“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 SN-13965Gesetz über das Sächsische Architektengesetz und zur Änderung des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes, des Sächsischen Ingenieurgesetzes sowie der Sächsischen Bauordnung
das Staatsministerium des Innern als oberste Rechtsaufsichtsbehörde.