Gesetze
Gesetz wird geladen …
§ 74 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 397) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 werden die Wörter „die Landesdirektion“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Nummer 3 werden die Wörter „einen Direktionsbezirk oder“ gestrichen.
In Absatz 2 wird nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.