Art. 39 Nr. 1 Buchst. b SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In Satz 3 wird das Wort „zuständige“ gestrichen und nach dem Wort „Landesdirektion“ das Wort „Sachsen“ eingefügt.
Art. 3 Nr. 4 Buchst. b SN-17514Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen sowie weiterer Wirtschaftsgesetze
In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „(SächsSFG)“ gestrichen und die Wörter „zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S.…
§ 1 Abs. 1 Nr. 7 GemVollzVO SNGemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung
der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S.…
Art. 57 Nr. 2 SächsVwNGÄnderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Freistaat Sachsen
In § 4 Abs. 1 Nr. 3 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
Art. 20 Nr. 3 Buchst. b SN-12339Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verordnungen zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In Satz 3 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.