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Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (SächsAG-BAföG) vom 7. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 16), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 165), wird wie folgt geändert:
Dem § 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz – SächsStOG) vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) ist das Sächsische Landesamt für Ausbildungsförderung Teil der Landesdirektion Sachsen.“
In § 2 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2 sowie § 3 Abs. 2 und 6 werden jeweils die Wörter „Landesdirektion Chemnitz“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 3 Abs. 4 werden die Wörter „für Kultus“ durch die Wörter „für Kultus und Sport“ ersetzt.
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