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Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium wird durch die nach Anlage 1 ermittelte Messzahl bestimmt.
Soweit ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen angestrebt wird, erfolgt die Auswahl nach den Feststellungen der Hochschule, die für den jeweiligen Studiengang im ersten Zulassungsantrag im Vergabeverfahren in höchster Präferenz genannt wurde und die den Studiengang anbietet. Eine nachträgliche Änderung der Präferenzen oder Rücknahme von Anträgen ist unbeachtlich.
Soweit ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen angestrebt wird, erfolgt die Auswahl auf der Grundlage der Feststellungen der für den jeweiligen…
1Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das…
Auswahl für ein Zweitstudium,
Auswahl für ein Zweitstudium,
Auswahl in der Vorabquote nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 (Zweitstudium),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.