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Der Verteidigerin oder dem Verteidiger wird die Verlegung unverzüglich mitgeteilt.
Die Gefangenen dürfen aus wichtigem Grund in eine andere Anstalt überstellt werden.
Die Untergebrachten können in eine für den Vollzug anderer Freiheitsentziehungen zuständige Anstalt verlegt oder überstellt werden, wenn ihre Behandlung nach §…
Gründe der Vollzugsorganisation oder andere wichtige Gründe dies erforderlich machen.
Die Gefangenen können abweichend vom Vollstreckungsplan in eine andere Anstalt verlegt werden, wenn die Erreichung des Vollzugsziels hierdurch gefördert wird…
wenn dies aus Gründen der Vollzugsorganisation oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
Die Gefangenen dürfen aus wichtigem Grund in eine andere Anstalt oder Justizvollzugsanstalt überstellt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.