§ 35 Abs. 1 SÜGGesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlässt das Bundesministerium des Innern, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes…
§ 80 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Das Staatsministerium des Innern kann Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erlassen.
§ 88 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Staatsministerium des Innern.
§ 24 SächsStatGSächsisches Statistikgesetz
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erläßt das Staatsministerium des Innern.
§ 129 Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Das Staatsministerium des Innern kann sonstige Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erlassen. § 127 Absatz 2 gilt entsprechend.