§ 65 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Die folgenden Vorschriften des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes finden entsprechende Anwendung:
§ 2 Abs. 5 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Soweit besondere Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen oder des Bundes den Schutz personenbezogener Daten regeln, gehen sie den Vorschriften dieses…
§ 1 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Dieses Gesetz trifft die ergänzenden Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum…
§ 14 Abs. 1 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679. Er überwacht bei den öffentlichen…
Art. 46 Nr. 2 SN-17646Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
„Dieses Gesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen, Gemeinden und…