§ 18 Abs. 1 SächsTierarztWÖVetVOFühren der Gebietsbezeichnung
Das Bestehen der Prüfung nach Abschnitt 3 und eine sich anschließende dreijährige Tätigkeit in einem Veterinäramt oder einer vergleichbaren Behörde der…
§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SächsAGLFGBSächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz
sich in der Weiterbildung zur Erreichung einer der in Nummer 1 genannten Anerkennungen als Fachtierärztin oder Fachtierarzt oder für den höheren…
§ 50 Abs. 6 HeilBerG NRWHeilberufsgesetz
Abweichend von § 39 Abs. 1 Satz 2 erteilt die zuständige Tierärztekammer die Anerkennung für das Gebiet ,,Öffentliches Veterinärwesen" aufgrund der…
§ 27 VAPVet NRWVerordnung über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen
Die Ausbildung und Prüfung der Personen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der…
§ 30 Abs. 2 Nr. 2 SHKGGesetz Nr. 1405 über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/ -psychotherapeutinnen, Tierärzte/Tierärztinnen und Apotheker/Apothekerinnen im Saarland (Saarländisches Heilberufekammergesetz - SHKG) Vom 11. März 1998 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2018
eine nach dem Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung abzuleistende zweijährige praktische Tätigkeit im…