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Die Ausbildung und Prüfung der Personen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen angetreten haben, richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 2006 (GV. NRW. S. 314), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 679) geändert worden ist.
Die Ausbildung und Prüfung einer bis zum 31. Dezember 2015 begonnenen Ausbildung von Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern sowie entsprechenden…
Für Staatsarchivinspektoranwärter, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften…
Für Anwärterinnen und Anwärter, die ihre Ausbildung in den Jahren 2023 oder 2024 begonnen haben, ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die…
Für Beamtinnen und Beamte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften der…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des…
Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.