Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Untersuchungsgefangenen werden in ihren Hafträumen einzeln untergebracht.
Darüber hinaus ist eine gemeinsame Unterbringung nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen zulässig.
Darüber hinaus ist eine gemeinsame Unterbringung nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen zulässig.
Während der Ruhezeit werden die Untersuchungsgefangenen in ihren Hafträumen einzeln untergebracht. Mit ihrer Zustimmung können sie gemeinsam untergebracht…
Außerhalb der Einschlusszeiten dürfen sich die Untersuchungsgefangenen in Gemeinschaft aufhalten.
Die Gefangenen werden in ihren Hafträumen einzeln untergebracht.
Untersuchungsgefangene dürfen sich außerhalb ihrer Hafträume in Gemeinschaft aufhalten, soweit es die räumlichen, personellen und organisatorischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement