§ 9 Abs. 4 SächsUKGAndere Auslagen
Das Staatsministerium für Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 3 festgesetzten Beträge veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen…
Art. 15 SächsVwModGSächsisches Verwaltungsmodernisierungsgesetz
„§ 14 Verordnungsermächtigung Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in § 10 Abs. 1 festgesetzten Beträge bei…
§ 18 Abs. 1 SUKGGesetz Nr. 828 - Saarländisches Umzugskostengesetz (SUKG) Vom 31. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und das Ministerium für Finanzen und Europa werden ermächtigt, die in §§ 8 und 9 Abs. 1 und 2 festgesetzten Beträge…
Art. 2 Nr. 5 Buchst. b SN-5046Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes und des Sächsischen Umzugskostengesetzes
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt: „(2) Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in § 10 Abs. 1 festgesetzten…