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Die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke im Freistaat Sachsen wird vom Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit ausgeübt (Versicherungsaufsichtsbehörde).
Die Versorgungswerke unterliegen der Versicherungsaufsicht nach dem Sächsischen Versicherungsaufsichtsgesetz vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 487), in der…
Die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk führt das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie.
Das Staatsministerium der Finanzen oder die von ihm bestimmte nachgeordnete Behörde führt die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk; § 111 Absatz 1 und 3…
Die vom Freistaat Sachsen über das Versorgungswerk ausgeübte Rechts- und Versicherungsaufsicht wird im Benehmen mit der für die Rechtsaufsicht über die…
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung führt die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk; § 111 Absatz 1 und 3 sowie §§…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.