§ 2 SächsVermKoVOSächsische Vermessungskostenverordnung
Die sachliche Verwaltungskostenfreiheit gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 5 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes und die persönliche Gebührenfreiheit gemäß § 12…
§ 16 SächsAbwAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz
Für Amtshandlungen zum Vollzug der in § 11 genannten Vorschriften werden keine Kosten erhoben.
§ 30 VersG NRWVersammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind kostenfrei.
§ 21 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Verwaltungskosten und Nebenleistungen gelten die Vorschriften der Sächsischen Haushaltsordnung in der…
§ 8 DtA-VÜGGesetz zur Übertragung des Vermögens der Deutschen Ausgleichsbank auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Für die im Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Gesetzes stehenden Amtshandlungen sind Gerichtskosten nach dem Ersten Teil der Kostenordnung nicht zu erheben.