Gesetze
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Amtshandlungen nach diesem Gesetz sind kostenfrei.
Für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, werden Gebühren erhoben. Die Ablehnung eines Antrages auf Informationszugang ist…
Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben für Amtshandlungen,
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Kosten nach den Bestimmungen des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung…
Die Amtshandlungen nach den §§ 1 und 2 sind gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung…
Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, kostenfrei.
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.