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In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird der Freistaat Sachsen durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vertreten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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