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Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 4. Februar 1992 (SächsGVBl. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94), wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „im Einvernehmen mit der jeweiligen Fachbehörde“ gestrichen.
§ 12 Abs. 3 wird aufgehoben.
In § 18 Abs. 2 wird das Wort „einzelne“ gestrichen.
§ 19 Satz 2 wird gestrichen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.