Art. 27 Nr. 1 Buchst. a SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „Landesdirektionen als höhere Unterbringungsbehörden“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen als höhere…
Art. 52 Nr. 3 Buchst. a SächsVwNGÄnderung des Sächsischen Spätaussiedlereingliederungsgesetzes
In Absatz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 4 SN-10338Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Verwaltungsneuordnung im Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
In § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ausführung des Auswandererschutzgesetzes vom 26. November 1992 (SächsGVBl. S. 589) wird das Wort…
Art. 8 SN-3671Haushaltsbegleitgesetz 2003 und 2004
§ 5 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches…
Art. 44 Abs. 3 Nr. 7 SächsVwNGÄnderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
In § 18 Abs. 8 Satz 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.