§ 1 Abs. 2 WrWBauPrüfVO SNWasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung
Für Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich, soweit die Voraussetzungen des § 26 Absatz 11 des Sächsischen Wassergesetzes…
§ 5 WrWBauPrüfVO SNWasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung
Wurde die bautechnische Prüfung des Vorhabens bereits vor dem 6. April 2019 begonnen oder die wasserrechtliche Zulassung vor diesem Zeitpunkt beantragt, sind…
Art. 3 SN-14027Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung wasserrechtlicher Verordnungen
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über bautechnische Prüfungen von wasserwirtschaftlichen Anlagen…
§ 3 Abs. 2 WrWBauPrüfVO SNWasserrechtsverfahrens- und Wasserbauprüfverordnung
Die für die wasserrechtliche Zulassung zuständige Wasserbehörde kann auf Antrag für Anlagen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2, die nach § 60 Satz 1 Nummer 1 der…
§ 110 LWG NRWBekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Wenn bei der Zulassung von baulichen Anlagen die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften nicht im Rahmen einer baurechtlichen Zulassung durch die…