§ 23 Abs. 1 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Rechtsaufsichtsbehörde bei der Erfüllung von weisungsfreien Pflichtaufgaben ist das fachlich zuständige Staatsministerium, im Übrigen das Staatsministerium des…
§ 17 Abs. 1 SächsVwOrgGSächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die Sicherstellung der rechtmäßigen und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung. Die Aufsichtsbehörden können sich insbesondere…
§ 3 Abs. 3 SächsSÜGSächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Die Rechtsaufsichtsbehörde ist zuständig für die Sicherheitsüberprüfung
§ 123 Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Die Zuständigkeit zur Ausübung der Fachaufsicht bestimmt sich nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften. Soweit solche Rechtsvorschriften nicht…