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Die der Staatsregierung durch § 9 Abs. 3 sowie § 19 Satz 2 WoFG erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für das Wohnungswesen zuständige Staatsministerium für Regionalentwicklung übertragen.
Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Absatz 1 durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde übertragen.
Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen aufgrund von § 9 Abs. 3 Satz 1 des Wohnraumförderungsgesetzes wird auf das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport…
Die Staatsregierung überträgt die nachstehenden Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Staatsministerium der Finanzen:
Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium bestimmt die für die Förderung zuständigen Bewilligungsbehörden und die für die Sicherung der Zweckbestimmungen…
Die der Staatsregierung durch § 74 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 PStG sowie § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und § 1600 Abs. 6 Satz 1 BGB erteilten Ermächtigungen zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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