Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen dürfen für qualifizierte Assistenzen nur Fachkräfte eingesetzt werden. Qualifizierte Assistenzen umfassen die Befähigung der Bewohnerinnen und Bewohner zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung, insbesondere Anleitungen und Übungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags.
Fachkräfte sind auch für die folgenden vorbehaltenen Aufgaben einzusetzen
Planung, Organisation, Gestaltung und Steuerung des personenzentrierten Assistenz- und Betreuungsprozesses entsprechend dem leistungsrechtlich festgestellten Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner,
Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung personenzentriert geplanter und durchgeführter Assistenz- und Betreuungsmaßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrolle und
Sicherung und Entwicklung der Qualität der Assistenz- und Betreuungsleistungen.
§ 4 des Pflegeberufegesetzes bleibt hiervon unberührt.
In Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen gilt für Personen, die für Aufgaben mit Kontakt zu den Bewohnerinnen und…
Fachkräfte für betreuende Tätigkeiten sind insbesondere:
Der Träger darf als Pflegehilfskräfte oder Pflegeassistenzkräfte im Sinne des § 113c Absatz 1 Nummer 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nur Personen mit einer…
betreuende, assistierende und pflegerische Tätigkeiten unter angemessener Beteiligung von Fachkräften, mindestens unter Beteiligung einer Fachkraft ausgeführt…
die Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner, ihrer Vertretung und Angehöriger über fachlich begründete Maßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.