Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angemessene Wohnverhältnisse setzen voraus, dass Mindestanforderungen an Wohnraum erfüllt sind. Die Mindestanforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn
die zentrale Stromversorgung oder bei Zentralheizungen die zentrale Versorgung mit
Heizenergie fehlt oder ungenügend ist,
Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre Verbindungen mit den Schornsteinen fehlen
oder ungenügend sind,
Wasserversorgung, Entwässerungs- oder sanitäre Anlagen fehlen oder ungenügend sind,
die Voraussetzungen zum Anschluss eines Herdes oder einer Kochmöglichkeit, von elektrischer Beleuchtung oder elektrischen Geräten fehlen oder ungenügend sind,
kein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht,
nicht wenigstens ein zum Aufenthalt bestimmter Raum der Wohnung eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern hat oder
nicht wenigstens ein zum Aufenthalt bestimmter Raum ausreichend belüftbar oder durch Tageslicht beleuchtet ist.
Die Ausstattung im Sinne der Nummern 1 bis 4 ist ungenügend, wenn kein ordnungsgemäßer Betrieb möglich ist.
Absatz 1 gilt entsprechend für Balkone und Loggien sowie für Räume und Anlagen, die zwar nicht zur Wohnung selbst gehören, die aber zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Wohnung unmittelbar erforderlich sind oder deren Benutzung im direkten Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung stehen. Satz 1 gilt insbesondere für Aufzüge, Treppen, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in allgemein zugänglichen Räumen sowie entsprechend auch für Außenanlagen, insbesondere für Zugänge zum Gebäude, Innenhöfe und Spielflächen.
Anschluss von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung,
Entspricht die bauliche Beschaffenheit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen nicht den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse, so kann die…
Unterkünfte sind entsprechend ihrer Belegungszahl mit Wohn-, Ess- und Schlafbereich sowie Sanitäreinrichtungen auszustatten. Für Unterkünfte sind die §§ 3, 3a…
Anforderungen an die Mindestausstattung gemäß § 4 Absatz 1 nicht erfüllt sind und nicht hergestellt werden können,
Die Gemeinde kann Wohnraum für unbewohnbar erklären, wenn Mängel der in § 40 Absatz 3 bezeichneten Art den Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen…
Wohnraum ist vom Verfügungsberechtigten so auszustatten, zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken jederzeit ohne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement