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Die Vertreterversammlung besteht aus
sechs beitragspflichtigen Tierbesitzern,
einem Vertreter des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales,
einem Vertreter des Ministeriums für Umwelt,
dem Leiter der Abteilung für Tierische Erzeugung der Landwirtschaftskammer für das Saarland.
Jedes Mitglied der Vertreterversammlung nach Absatz 1 Buchstabe a) hat einen Stellvertreter.
Die Vertreterversammlung wählt jeweils bei ihrem ersten Zusammentreten ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Vertreterversammlung ein und leitet sie.
Der Vorsitzende vertritt die Tierseuchenkasse gerichtlich und außergerichtlich. Durch Beschluss der Vertreterversammlung kann die Vertretung ganz oder teilweise dem Geschäftsführer übertragen werden.