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Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales beaufsichtigt die Tierseuchenkasse des Saarlandes um sicherzustellen, dass die Tierseuchenkasse des Saarlandes die ihr obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung und Tierseuchenprophylaxe im Einklang mit den Maßnahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung erfüllt. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Rechtsmäßigkeit und auf die Zweckmäßigkeit der Durchführung der Aufgaben. Dritter Abschnitt Kosten