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Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer Partei eingeleitet. Der Antrag kann bei der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Er muß die Namen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung angeben, den Gegenstand des Streits allgemein bezeichnen und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein. Einem schriftlichen Antrag sollen die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beigefügt werden.
Haben die Parteien ihren nach § 14 Absatz 1 maßgeblichen Wohnsitz oder Sitz beziehungsweise ihre nach § 14 Absatz 1 maßgebliche Niederlassung nicht in demselben Schiedsamtsbezirk und ergibt sich auch aus § 14 Absatz 2 keine Zuständigkeit am Wohnsitz, Sitz oder der Niederlassung der antragstellenden Partei, so kann der Antrag auch bei dem Schiedsamt des Bezirks, in dem die antragstellende Partei ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder ihre Niederlassung hat, zu Protokoll gegeben werden. Das Protokoll ist dem zuständigen Schiedsamt unverzüglich zu übersenden.
Sofern die Schiedsperson für ihre Amtsausübung einen entsprechenden Empfangsweg eröffnet hat, kann der Antrag in Abweichung zu Absatz 1 Satz 2 auch mittels elektronischer Post übermittelt werden. In diesem Fall genügt die Textform im Sinne von § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Bleibt das Schlichtungsverfahren ohne Erfolg, so bedarf ein neuer Antrag der schriftlichen Zustimmung der Gegenpartei. Dies gilt nicht, wenn der Antrag gemäß § 23 Absatz 1 als zurückgenommen gilt.
Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens sowie dessen Rücknahme sind bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu…
Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann bei dem Schiedsmann oder der Schiedsfrau schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben…
Anträge nach § 17a Absatz 3 bis 5 sowie nach § 18 Absatz 4 KHG, § 13 KHEntgG und § 19 BPflV sind schriftlich in 16-facher Ausfertigung oder elektronisch an den…
Ist für die Einleitung des Schiedsverfahrens ein Antrag erforderlich, ist dieser schriftlich bei dem Vorsitzenden des zuständigen Schiedsamtes oder des…
Kommt eine Vereinbarung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch nicht zustande, für die ein Verfahren der Schiedsstelle nach § 76 des Elften Buches…
In dem Antrag sind der Sachverhalt zu erläutern, ein zusammenfassendes Ergebnis der vorangegangenen Verhandlungen darzulegen sowie eindeutig zu bezeichnen, über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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