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Die im jeweiligen Folgejahr festzustellende Steuerabweichungskomponente (StAKSL) ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Steuereinnahmen des Landes im Jahr t und den im Mai zur Haushaltsaufstellung geschätzten Steuereinnahmen . Das Ministerium für Finanzen und Europa übermittelt die von ihm auf der Grundlage des Arbeitskreises Steuerschätzung geschätzten steuerabhängigen Einnahmen dem Landesrechnungshof sowie dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen spätestens vier Wochen nach der jeweiligen Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen.
Die Differenz nach Satz 1 wird um die Effekte von Rechtsänderungen mit Auswirkungen auf die Steuereinnahmen, die im Haushaltsjahr t kassenwirksam werden, im Mai bei Haushaltsaufstellung (ex ante) jedoch nicht berücksichtigt wurden, bereinigt.
Der Anteil des Saarlandes an den für die Ländergesamtheit seitens des Bundesministeriums der Finanzen geschätzten Steuerrechtsänderungen entspricht dem Anteil der Steuereinnahmen des Saarlandes an den tatsächlichen Steuereinnahmen der Ländergesamtheit in t-1.