Art 74 WGWechselgesetz
Weder gesetzliche noch richterliche Respekttage werden anerkannt.
§ 216 Abs. 3 ZPOZivilprozessordnung
Auf Sonntage, allgemeine Feiertage oder Sonnabende sind Termine nur in Notfällen anzuberaumen.
§ 193 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der…
§ 20 SparkWahlV SLVerordnung über die Wahl von Bediensteten der Sparkassen und der Landesbank Saar - Girozentrale in den Verwaltungsrat Vom 14. Oktober 1975
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen gelten die §§ 187 bis 193des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Als Sonntag oder staatlich anerkannter…
§ 6 Abs. 2 GAPInVeKoSGGesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Fällt ein Tag, der nach diesem Gesetz als Frist bestimmt wird, auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist an diesem…