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Für die Festsetzung eines Vertrages durch ein Schiedsamt oder durch ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium wird eine Gebühr in Höhe von 200 bis 1 200 Euro erhoben; der Vorsitzende setzt die Gebühr nach der Bedeutung und Schwierigkeit des jeweiligen Falles fest. Wird das Schiedsverfahren in anderer Weise erledigt, so wird die Mindestgebühr erhoben.
Die Gebühr beträgt mindestens 250 EUR und höchstens 5 000 EUR. Die Gebühr setzt die Schiedsstelle im Schiedsspruch oder bei Erledigung des Verfahrens auf andere…
Für die Festsetzung des Inhalts eines Vertrages durch die Landesschiedsstelle oder die erweiterte Schiedsstelle wird eine Gebühr von 1.500 Euro bis zu 2.500…
Für das Verfahren der Schiedsstelle werden Gebühren in Höhe von 1 500 bis 5 000 EUR und Auslagen erhoben. Die Gebühr setzt der Vorsitzende nach der Bedeutung…
Für jedes Verfahren der Schiedsstelle wird eine Gebühr von mindestens 500 EUR und höchstens 10 000 EUR erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Bedeutung und…
Für die Festsetzung des Inhalts eines Vertrages wird eine Gebühr von 1 200 bis 4 000 EUR erhoben. Wird das Schiedsverfahren durch einen Vermittlungsvorschlag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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