§ 32 Abs. 2 SN-4247Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Das Protokoll ist von den Parteien, von dem Friedensrichter sowie in Fällen des § 3 Abs. 2 von dem Protokollführer eigenhändig zu unterschreiben. Macht eine…
§ 26 Abs. 1 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Das Protokoll ist von der Schiedsperson und im Fall eines Vergleichs auch von den Parteien eigenhändig zu unterschreiben. Ein Vergleich wird mit dem Vollzug der…
§ 28 Abs. 1 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Protokoll ist von der Schiedsperson und im Fall eines Vergleichs auch von den Parteien eigenhändig zu unterschreiben.
§ 31 Abs. 1 SN-4247Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Kommt eine Einigung durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht zustande, ist hierüber ein Protokoll aufzunehmen.
§ 34 Abs. 2 SN-4247Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Die Ausfertigung erteilt die Schiedsstelle, die das Protokoll verwahrt. Auf dem Protokoll ist zu vermerken, wann und für wen die Ausfertigung erteilt worden…