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Auf Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) befördern, und auf nicht gereinigten und nicht entgasten Tankschiffen, die solche Güter befördert haben, sind vor dem Einlaufen in die Schleuse sowie während es Schleusungsvorgangs
geeignete und ausreichende Feuerlöschgeräte betriebsklar bereitzuhalten und ausreichende Feuerwachen einzuteilen,
Schornsteine und Tankräume nicht zu reinigen,
Tankräume geschlossen zu halten,
Schornsteine und Auspuffrohre mit Funkenfängern zu versehen.
In den Schleusenanlagen Brunsbüttel und Kiel-Holtenau ist es verboten, in den Schleusenkammern, auf den Schleusentoren, den Schleusenmauern, den Schleusenleitwerken und auf dem durch Rauchverbotsschilder gekennzeichneten Schleusengelände außerhalb geschlossener Räume
zu rauchen oder glühende Stoffe bei sich zu führen oder wegzuwerfen,
funkenverursachende Arbeiten auszuführen, funkenverursachende Geräte oder Maschinen oder zur Funkenverursachung neigende Sicherheitsvorrichtungen in Betrieb zu setzen,
offene Feuer anzumachen oder zu unterhalten.
Für Strohbrück, Gieselau, Lexfähr, Nordfeld und Eider-Sperrwerk gelten die Verbote des Absatzes 2 nur dann, wenn sich im Schleusenbereich ein Fahrzeug befindet, das am Tage eine rote Flagge (Flagge "B" des Internationalen Signalbuches) und nachts ein festes rotes Rundumlicht gesetzt hat.
Auf die Verbote der Absätze 1 und 2 ist gut sichtbar hinzuweisen.
In der Nähe von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff ist das Rauchen sowie das Anzünden und Unterhalten offenen Feuers…
Auf Fahrzeugen und schwimmenden Anlagen darf Feuer nur in Räumen unterhalten werden, die vom Laderaum durch Schotte getrennt sind. Feuer darf nur in gesicherten…
Geräte mit glühenden oder Funken gebenden Teilen stillgelegt werden.
Im Bereich der Schleusenkammern, auf Schleusenplattformen, Schleusenbrücken und Schleusenstegen sowie an Gefahrgutliegestellen sind das Rauchen und der Umgang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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