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Die Elternvertretung dient der Vertretung von Erziehungsinteressen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule und der Beteiligung an den schulischen Gremien.
Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.